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   BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 45/86   

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https://dejure.org/1988,7544
BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 45/86 (https://dejure.org/1988,7544)
BSG, Entscheidung vom 21.04.1988 - 7 RAr 45/86 (https://dejure.org/1988,7544)
BSG, Entscheidung vom 21. April 1988 - 7 RAr 45/86 (https://dejure.org/1988,7544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zumutbare Arbeitszeit - Seelische Störungen - Verfügbarkeit für Arbeitsvermittlung - Fehlende Arbeitsbereitschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 114
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 49/77

    Zur Frage, ob der voll leistungsfähige Arbeitslose, der nur zu Teilzeitarbeit

    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 45/86
    In bezug auf die Arbeitsbereitschaft (§ 103 Abs. 1 Nr. 2 AFG) gilt, wie der Senat bereits entschieden hat, diese Ausnahme nicht (BSGE 47, 40, 42 = SozR 4100 § 103 Nr. 18).

    Andererseits stehen aber Einschränkungen der Arbeitsbereitschaft hinsichtlich der Arbeitszeitdauer der Verfügbarkeit dann nicht entgegen, wenn Gründe vorliegen, aus denen sich ergibt, daß der Arbeitslose keine Arbeitsleistung für eine längere Dauer anbieten kann oder ihm eine in diesem Rahmen in Betracht kommende Arbeit nicht zuzumuten ist (BSGE 47, 40, 44 = SozR 4100 § 103 Nr. 18, BSG SozR 4100 § 103 Nrn 6 und 8).

    Das könnte der Verfügbarkeit entgegenstehen, wenn es sich insoweit lediglich um subjektive Vorstellungen gehandelt hätte (BSGE 47, 40, 43 = SozR 4100 § 103 Nr. 18).

  • BSG, 01.07.1964 - 1 RA 158/61
    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 45/86
    Seelische Störungen, die die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit in einer vom Betroffenen selbst nicht zu steuernden Weise einschränken, sind nach der Rechtsprechung des BSG eine Krankheit im Sinne des Rentenversicherungsrechts und der Krankenversicherung (vgl BSGE 21, 189, 190; 31, 279, 281).
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 45/86
    Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen die Denkgesetze nur dann vorliegen, wenn die Gedankenführung des Gerichts nur eine Folgerung zuläßt, jede andere nicht denkbar ist und das Tatsachengericht die allein denkbare Folgerung nicht gezogen hat (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31).
  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78

    Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG

    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 45/86
    Die begehrte Aufhebung der angefochtenen Bescheide hätte ohne weiteres zur Folge, daß der Bescheid vom 7. September 1979, mit dem der Klägerin zuvor das Alg bewilligt worden war, in seiner ursprünglichen Fassung wieder hergestellt würde und die Beklagte zur Weiterzahlung des Alg in der bisherigen Höhe verpflichtet wäre (BSGE 48, 33, 34 = SozR 4100 § 44 Nr. 19).
  • BSG, 13.08.1981 - 11 RZLw 1/80

    Leistungsausschluss - Zusicherung einer Witwenversorgung - Altersversorgung -

    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 45/86
    Dies hat zur Folge, daß die Rechtmäßigkeit einer vor dem 1. Januar 1981 erfolgten Aufhebung einer Leistungsbewilligung im Rahmen einer Anfechtungsklage nach dem bisherigen Recht zu beurteilen ist (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 1; SozR 5866 § 12 Nr. 6; siehe auch die Urteile des Senats vom 14. Juni 1983 - 7 RAr 62/82 - und 22. August 1984 - 7 RAr 46/84 -).
  • BSG, 22.08.1984 - 7 RAr 46/84
    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 45/86
    Dies hat zur Folge, daß die Rechtmäßigkeit einer vor dem 1. Januar 1981 erfolgten Aufhebung einer Leistungsbewilligung im Rahmen einer Anfechtungsklage nach dem bisherigen Recht zu beurteilen ist (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 1; SozR 5866 § 12 Nr. 6; siehe auch die Urteile des Senats vom 14. Juni 1983 - 7 RAr 62/82 - und 22. August 1984 - 7 RAr 46/84 -).
  • BSG, 05.03.1981 - 9 RV 39/80

    Berichtigungsbescheid - Zustimmung des Landesversorgungsamtes - Bescheidaufhebung

    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 45/86
    Dies hat zur Folge, daß die Rechtmäßigkeit einer vor dem 1. Januar 1981 erfolgten Aufhebung einer Leistungsbewilligung im Rahmen einer Anfechtungsklage nach dem bisherigen Recht zu beurteilen ist (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 1; SozR 5866 § 12 Nr. 6; siehe auch die Urteile des Senats vom 14. Juni 1983 - 7 RAr 62/82 - und 22. August 1984 - 7 RAr 46/84 -).
  • BSG, 14.06.1983 - 7 RAr 62/82

    Ausbildung zur Krankenschwester - Beendigung der beruflichen Bildungsmaßnahme mit

    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 45/86
    Dies hat zur Folge, daß die Rechtmäßigkeit einer vor dem 1. Januar 1981 erfolgten Aufhebung einer Leistungsbewilligung im Rahmen einer Anfechtungsklage nach dem bisherigen Recht zu beurteilen ist (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 1; SozR 5866 § 12 Nr. 6; siehe auch die Urteile des Senats vom 14. Juni 1983 - 7 RAr 62/82 - und 22. August 1984 - 7 RAr 46/84 -).
  • BSG, 28.08.1970 - 3 RK 74/67

    Seelische Erkrankung - Stationäre Behandlung - Geeignete Einrichtungen

    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 45/86
    Seelische Störungen, die die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit in einer vom Betroffenen selbst nicht zu steuernden Weise einschränken, sind nach der Rechtsprechung des BSG eine Krankheit im Sinne des Rentenversicherungsrechts und der Krankenversicherung (vgl BSGE 21, 189, 190; 31, 279, 281).
  • SG Osnabrück, 28.10.2009 - S 16 AL 83/08
    Einzige Ausnahme ist der Fall, dass die falsche Einschätzung des Versicherungen bezüglich seiner Arbeitsfähigkeit krankheitsbedingt ist (vgl. BSG, Urteil vom 21.04.1988, Az.: 7 RAr 45/86; juris Rn. 21), was hier nicht gegeben ist.
  • SG Frankfurt/Main, 30.04.2004 - S 33 AL 4248/02

    Arbeitslosenunterstützung trotz stationärer Behandlung

    Dementsprechend hat das BSG in seinen Entscheidungen, in denen es ausgeführt hat, § 125 SGB III lasse die Notwendigkeit der subjektiven Verfügbarkeit nicht entfallen, gerade darauf abgestellt, ob das Fehlen der subjektiven Verfügbarkeit krankheitsbedingt ist oder nicht (vgl. z.B. BSG v. 21.04 1988, Az. 7 RAr 45/86).
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